Abhörung – Antrag auf finanzielle Unterstützung bis zur 2. Republik

Illustrationen zur Landessonderaustellung Gallneukirchen „Hilfe. Lebensrisken – Lebenschancen.“

Die Serie zeigt den Ablauf der Ahörung (den Antrag auf Unterstützung im 19. Jahrundert): Eine Antragstellering geht zum Armenvater (einem Bürger der sich ehrenamtlich für einen bestimmten Rayon kümmert) und bittet um Unterstützung. Der Armenvater holt darauf hin Information bei den Nachbarn ein, stellt das Habe der Antragsstellerin fest, holt ein ärtzliches Zeugnis ein und geht mit den Daten vor den Armenrat. Der Armenrat entscheidet über die Bewilligung. Die Antragstellerin kann sich schließlich beim Amt ein Armenzeugnis abholen.

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